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Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Vlker zwischen afrikanischen Wertvorstellungen und der Bindung an das internationale Recht: das Beispiel des Art. 18 Abs. 1-3 AfrC

Im Unterschied zur Europischen und Amerikanischen Menschenrechtskonvention betont die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Vlker ihre Identitt und unterstreicht mehrfach ‘die traditionellen afrikanischen Werte’. Sehr deutlich wird dies in Art. 18 Abs. 2 AfrC, der den Staat verpflichtet, die Familie ‘als Bewahrerin der Sittlichkeit und der in der Gemeinschaft annerkannten traditionellen Werte zu untersttzen’. Zugleich sieht sich die Afrikanische Charta dem internationalen Recht verpflichtet. Besondere Bedeutung kommt dem Verweis auf internationales Recht in Art. 18 Abs. 3 AfrC zu, wonach ‘die Rechte der Frau …, wie sie in internationalen Konventionen und Deklarationen festgelegt sind’ geschtzt sind. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen diese beide Formulierungen, die das Spannungsfeld aus afrikanischen Traditionen und Wertvorstellungen einerseits und der Integration internationaler Vorschriften andererseits zum Ausdruck bringen. Dieses Spannungsverhltnis wird beispielsweise relevant, wenn Familienstrukturen von der traditionellen Grofamilie abweichen und wenn Frauen im Konfliktfall ihre Rechte als Individuum gegenber der Familie einfordern und afrikanische Werte, die sich z.B. im Gewohnheitsrecht niederschlagen, damit in Frage stellen. ber die Heranziehung internationalen Rechts als Interpretationsregel in Art. 60 AfrC und vor allem ber die direkte Anwendbarkeit internationaler Vorschriften bietet sich die Mglichkeit, Gefahren fr die Familien und fr das Individuum durch die vorgegebene Einbindung der Charta in den internationalen Menschenrechtsschutz mit Hilfe desselben zu bannen. Fussnoten, Zsfg. in Englisch (p. 430).

Title: Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Vlker zwischen afrikanischen Wertvorstellungen und der Bindung an das internationale Recht: das Beispiel des Art. 18 Abs. 1-3 AfrC
Author: Wittinger, Michaela
Year: 2000
Periodical: Verfassung und Recht in bersee
Volume: 33
Issue: 4
Pages: 470-486
Language: German
Geographic term: Africa
Abstract: Im Unterschied zur Europischen und Amerikanischen Menschenrechtskonvention betont die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Vlker ihre Identitt und unterstreicht mehrfach ‘die traditionellen afrikanischen Werte’. Sehr deutlich wird dies in Art. 18 Abs. 2 AfrC, der den Staat verpflichtet, die Familie ‘als Bewahrerin der Sittlichkeit und der in der Gemeinschaft annerkannten traditionellen Werte zu untersttzen’. Zugleich sieht sich die Afrikanische Charta dem internationalen Recht verpflichtet. Besondere Bedeutung kommt dem Verweis auf internationales Recht in Art. 18 Abs. 3 AfrC zu, wonach ‘die Rechte der Frau …, wie sie in internationalen Konventionen und Deklarationen festgelegt sind’ geschtzt sind. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen diese beide Formulierungen, die das Spannungsfeld aus afrikanischen Traditionen und Wertvorstellungen einerseits und der Integration internationaler Vorschriften andererseits zum Ausdruck bringen. Dieses Spannungsverhltnis wird beispielsweise relevant, wenn Familienstrukturen von der traditionellen Grofamilie abweichen und wenn Frauen im Konfliktfall ihre Rechte als Individuum gegenber der Familie einfordern und afrikanische Werte, die sich z.B. im Gewohnheitsrecht niederschlagen, damit in Frage stellen. ber die Heranziehung internationalen Rechts als Interpretationsregel in Art. 60 AfrC und vor allem ber die direkte Anwendbarkeit internationaler Vorschriften bietet sich die Mglichkeit, Gefahren fr die Familien und fr das Individuum durch die vorgegebene Einbindung der Charta in den internationalen Menschenrechtsschutz mit Hilfe desselben zu bannen. Fussnoten, Zsfg. in Englisch (p. 430).